Wenn Sie Investmentfonds, insbesondere Exchange Traded Funds (ETFs), verkaufen, bestimmt die sogenannte FIFO-Methode (First In, First Out), welche Ihrer erworbenen Anteile steuerlich als zuerst veräußert gelten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung Ihrer potenziellen Veräußerungsgewinne und damit auf Ihre Steuerlast.
Die Bedeutung der FIFO-Methode bei ETF-Verkäufen für Ihre Steuerpflicht
Die korrekte Anwendung der FIFO-Methode ist entscheidend für die genaue Ermittlung Ihrer Kapitalertragsteuer. Da ETFs oft über einen längeren Zeitraum und in mehreren Tranchen erworben werden, ist es unerlässlich zu verstehen, wie Ihr Broker oder Ihre Depotbank die Zuordnung von Verkäufen zu Anschaffungszeitpunkten vornimmt. Die Nichtbeachtung dieser Regel kann zu einer ungenauen Steuererklärung und potenziellen Nachzahlungen führen. Sie als Anleger tragen die Verantwortung dafür, dass Ihre steuerlichen Angaben korrekt sind.
Grundlagen des FIFO-Prinzips bei Fondsverkäufen
Das FIFO-Prinzip besagt im Kern, dass die zuerst gekauften Vermögenswerte (in diesem Fall ETF-Anteile) auch als die zuerst verkauften gelten. Dies ist die Standardmethode, die in Deutschland für die Besteuerung von Kapitalerträgen aus Wertpapierverkäufen gilt, sofern keine andere Methode explizit vom Anleger gewählt und vom Finanzamt anerkannt wurde (was bei ETFs in der Regel nicht der Fall ist).

Konkret bedeutet dies:
- Wenn Sie eine bestimmte Anzahl von ETF-Anteilen verkaufen, werden diese von Ihrem Broker automatisch denjenigen Anteilen zugeordnet, die Sie zu dem frühesten Zeitpunkt erworben haben.
- Das Anschaffungsdatum und der ursprüngliche Kaufpreis dieser zuerst erworbenen Anteile werden dann für die Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts herangezogen.
- Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten der als veräußert geltenden Anteile.
Wie der FIFO-Mechanismus in der Praxis funktioniert
Stellen Sie sich vor, Sie haben im Laufe der Zeit ETF-Anteile zu unterschiedlichen Preisen und zu verschiedenen Zeitpunkten erworben:
- 1. Januar 2020: Kauf von 100 Anteilen zu 50 € pro Anteil. Gesamtkosten: 5.000 €
- 15. Juni 2021: Kauf von 200 Anteilen zu 60 € pro Anteil. Gesamtkosten: 12.000 €
- 10. März 2023: Kauf von 150 Anteilen zu 70 € pro Anteil. Gesamtkosten: 10.500 €
Nun entscheiden Sie sich am 20. September 2023, 300 ETF-Anteile zu verkaufen. Gemäß dem FIFO-Prinzip werden die zuerst gekauften Anteile zuerst verkauft:
- Die ersten 100 Anteile, die am 1. Januar 2020 gekauft wurden (zu je 50 €), werden als verkauft betrachtet.
- Anschließend werden die nächsten 200 Anteile, die am 15. Juni 2021 gekauft wurden (zu je 60 €), als verkauft betrachtet.
Damit sind die verkauften 300 Anteile vollständig abgedeckt. Die Berechnung des steuerrelevanten Gewinns würde sich auf diese 300 Anteile beziehen.
Die steuerlichen Auswirkungen der FIFO-Methode
Die FIFO-Methode hat signifikante Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Kapitalertragsteuer:
- Gewinnermittlung: Wenn die Kurse seit Ihrem Kauf gestiegen sind, werden die zuerst verkauften Anteile mit den niedrigeren Anschaffungskosten angesetzt. Dies führt im Allgemeinen zu höheren realisierten Gewinnen und somit zu einer höheren Steuerlast, wenn die Anteile verkauft werden.
- Verlustverrechnung: Umgekehrt, wenn Sie Anteile mit Verlust verkaufen, werden ebenfalls die zuerst erworbenen Anteile herangezogen. Wenn diese Anteile zu einem niedrigeren Preis als die später erworbenen Anteile verkauft werden, kann dies zu einem größeren steuerlich verrechenbaren Verlust führen.
- Haltefristen: Die FIFO-Methode beeinflusst nicht die grundsätzlichen Haltefristen, die für steuerliche Vorteile relevant sein können (z.B. Freibeträge oder die Spekulationsfrist bei anderen Anlageklassen). Sie bestimmt lediglich, welche konkreten Anschaffungskosten dem Verkauf zugeordnet werden.
Unterschiede zur LIFO-Methode und ihre Relevanz
Während FIFO in Deutschland die Standardmethode ist, gibt es international oder in anderen Kontexten auch die LIFO-Methode (Last In, First Out). Bei LIFO würden die zuletzt erworbenen Anteile als zuerst verkauft gelten. In Deutschland ist die Anwendung von LIFO für die Veräußerung von Wertpapieren, wie sie von Privatanlegern gehalten werden, grundsätzlich nicht vorgesehen oder zugelassen. Die Steuergesetzgebung schreibt hier das FIFO-Prinzip vor.
Welche Anteile gelten steuerlich als zuerst verkauft? Eine Übersicht
| Kriterium | Beschreibung | Auswirkung auf Steuerberechnung | Relevanz für ETF-Anleger |
|---|---|---|---|
| Anschaffungsdatum | Das Datum, an dem die ETF-Anteile erworben wurden. | Bestimmt die Reihenfolge des Verkaufs nach FIFO. Ältere Anschaffungen werden zuerst als verkauft gewertet. | Grundlage für die Gewinn- oder Verlustermittlung. Beeinflusst die Höhe der potenziellen Steuerlast. |
| Anschaffungskosten | Der Preis, zu dem die ETF-Anteile ursprünglich gekauft wurden, inklusive Nebenkosten. | Bilden zusammen mit dem Verkaufspreis die Basis für die Gewinn- oder Verlustberechnung. Niedrigere Anschaffungskosten bei älteren Anteilen führen zu höheren Gewinnen bei steigenden Kursen. | Direkte Auswirkung auf den zu versteuernden Betrag. |
| Anzahl der Anteile | Die Menge der erworbenen und verkauften ETF-Anteile. | Definiert, wie viele Anteile aus älteren Tranchen als verkauft gelten. | Wichtig für die genaue Zurechnung und Berechnung des Gesamtgewinns/-verlusts. |
| Order-Typ beim Verkauf | Ob es sich um einen Market-Order oder Limit-Order handelt. | Beeinflusst nicht die FIFO-Zuordnung der Anschaffungskosten, aber den exakten Verkaufspreis. | Primär relevant für den erzielten Verkaufspreis, nicht für die Zuordnung der Kostenbasis. |
FIFO und das Steuerrecht: Was Sie wissen müssen
Das deutsche Steuerrecht, konkret der § 20 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), regelt die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen. Für die Ermittlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren, wozu auch ETFs zählen, gilt die Grundregel, dass die zuerst erworbenen Wirtschaftsgüter als zuerst veräußert gelten (FIFO-Prinzip).
Wichtige Aspekte:
- Keine Wahlmöglichkeit: Als Privatanleger haben Sie in der Regel keine Möglichkeit, eine andere Verkaufsreihenfolge (wie LIFO) zu wählen oder beim Finanzamt zu beantragen, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Die FIFO-Methode ist die gesetzlich vorgesehene Standardregelung.
- Depotbanken und Broker: Ihre Depotbank oder Ihr Broker ist verpflichtet, diese Regelung bei der Berechnung und Meldung von Veräußerungsgewinnen an das Finanzamt zu berücksichtigen. Die meisten Plattformen weisen die Verkaufszeitpunkte und die zugeordneten Anschaffungskosten automatisch aus.
- Nachweisbarkeit: Es ist dennoch ratsam, dass Sie selbst Aufzeichnungen über Ihre Käufe und Verkäufe führen. Insbesondere bei Depotüberträgen zwischen verschiedenen Banken oder wenn Sie ältere Depots haben, kann eine eigene Dokumentation für Klarheit sorgen und im Zweifelsfall als Nachweis dienen.
- Anschaffungsnebenkosten: Achten Sie darauf, dass auch Anschaffungsnebenkosten (wie Ordergebühren, Courtagen, Transaktionsentgelte) bei der Ermittlung der ursprünglichen Anschaffungskosten berücksichtigt werden müssen. Diese mindern Ihren Veräußerungsgewinn.
FIFO und die steuerliche Behandlung von ETF-Sparplänen
ETF-Sparpläne führen regelmäßig zu einer Vielzahl von kleinen Käufen über längere Zeiträume. Dies resultiert in einem Depot mit zahlreichen unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten und -kursen. Bei der Entnahme von Anteilen aus einem ETF-Sparplan greift ebenfalls das FIFO-Prinzip:
- Die zuerst im Rahmen des Sparplans getätigten Käufe werden als die ersten verkauft betrachtet.
- Dies kann dazu führen, dass selbst wenn Sie erst kürzlich Anteile gekauft haben, diese erst verkauft werden, nachdem alle älteren Anteile aus dem Sparplan als verkauft gelten.
- Bei steigenden Kursen kann dies bedeuten, dass Sie mit den älteren, günstigeren Anteilen Gewinne realisieren, die dann steuerpflichtig sind.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die automatische Verrechnung durch die Bank hierbei die Komplexität für Sie als Anleger reduziert, aber das Grundprinzip der FIFO-Zuordnung bleibt bestehen.
Strategien zur Optimierung der steuerlichen Situation (innerhalb des FIFO-Rahmens)
Obwohl Sie die FIFO-Methode nicht umgehen können, gibt es dennoch strategische Überlegungen, die Ihre steuerliche Situation beeinflussen können, ohne die Regeln zu brechen:
- Zeitpunkt des Verkaufs: Wenn Sie die Wahl haben, wann Sie einen Teil Ihres Portfolios verkaufen, kann es steuerlich vorteilhaft sein, dies in Jahren zu tun, in denen Sie erwartungsgemäß geringere Gesamteinkünfte haben oder andere steuerliche Verluste verrechnen können.
- Vorab-Verkäufe: Wenn Sie wissen, dass Sie über einen längeren Zeitraum verkaufen möchten, können Sie durch vorausschauende Verkäufe bestimmte (ältere) Anteile, die mit Gewinn verkauft werden, gezielt in steuerlich günstigere Jahre legen.
- Freistellungsauftrag nutzen: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank vollständig ausschöpfen, um die Kapitalertragsteuer auf Gewinne bis zur Höhe des Freibetrags zu vermeiden.
- Verrechnung von Verlusten: Wenn Sie auch Positionen mit Verlusten halten, kann der Verkauf von gewinnträchtigen Positionen mit den niedrigeren Anschaffungskosten (gemäß FIFO) dazu genutzt werden, diese Verluste steuerlich wirksam zu verrechnen.
Wann eine Fonds-Entnahme steuerlich relevant wird
Die steuerliche Relevanz einer Entnahme von ETF-Anteilen tritt ein, sobald die verkauften Anteile zu Anschaffungskosten erworben wurden, die niedriger sind als der aktuelle Verkaufspreis. Das bedeutet:
- Realisierung von Gewinnen: Wenn der Verkaufspreis den Anschaffungskosten (inklusive Nebenkosten) der als zuerst verkauft geltenden Anteile übersteigt, wird ein Veräußerungsgewinn erzielt. Dieser Gewinn unterliegt der Abgeltungssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Realisierung von Verlusten: Wenn der Verkaufspreis unter den Anschaffungskosten der als zuerst verkauft geltenden Anteile liegt, erzielen Sie einen Veräußerungsverlust. Diese Verluste können mit anderen Kapitalerträgen im selben oder im Folgejahr verrechnet werden.
- Freibeträge: Solange die realisierten Gewinne innerhalb des jährlichen Sparerpauschbetrags liegen, müssen diese nicht versteuert werden.
Die Dokumentation Ihrer ETF-Anschaffungen und -Verkäufe
Eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation ist das A und O für eine korrekte Steuererklärung. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Kaufbelege: Bewahren Sie alle Kaufaufträge und Abrechnungen Ihrer Depotbank auf. Diese enthalten das exakte Anschaffungsdatum, die Stückzahl und den Kaufpreis.
- Verkaufsbelege: Ebenso wichtig sind die Verkaufsabrechnungen. Diese bestätigen das Verkaufsdatum, den Verkaufspreis und die vom Broker automatisch vorgenommene Zuordnung der verkauften Anteile nach FIFO.
- Depotübersichten: Regelmäßige Depotübersichten Ihrer Bank geben Ihnen einen Überblick über Ihre Bestände und die zugrundeliegenden Anschaffungsdaten.
- Tabellarische Aufbereitung: Erstellen Sie eine eigene Tabelle, in der Sie alle Käufe und Verkäufe mit Datum, Stückzahl, Kaufpreis und Verkaufspreis festhalten. Dies erleichtert die eigene Nachvollziehbarkeit und dient als Kontrolle für die Angaben Ihrer Bank.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu FIFO bei ETF-Verkäufen: Welche Anteile gelten steuerlich als zuerst verkauft?
Was passiert, wenn ich ETF-Anteile über verschiedene Depots hinweg besitze?
Wenn Sie ETF-Anteile bei unterschiedlichen Depotbanken halten, werden diese getrennt voneinander betrachtet. Das FIFO-Prinzip gilt jeweils innerhalb des einzelnen Depots. Eine Verrechnung von Anschaffungsdaten über verschiedene Depots hinweg findet nicht statt. Für die steuerliche Behandlung werden die Verkäufe aus jedem Depot individuell nach der FIFO-Methode des jeweiligen Anbieters behandelt.
Kann ich die FIFO-Methode für meine ETF-Verkäufe umgehen?
Nein, als Privatanleger in Deutschland ist die FIFO-Methode die gesetzlich vorgeschriebene Standardmethode für die Veräußerung von Wertpapieren, einschließlich ETFs. Sie können diese Methode nicht aktiv umgehen oder eine andere Methode wie LIFO (Last In, First Out) wählen, um Ihre Steuerlast zu beeinflussen.
Wie werden Anschaffungsnebenkosten bei der FIFO-Methode berücksichtigt?
Anschaffungsnebenkosten wie Ordergebühren, Courtagen oder Transaktionsentgelte werden bei der Ermittlung der ursprünglichen Anschaffungskosten berücksichtigt. Diese erhöhten Anschaffungskosten werden dann dem entsprechenden Kaufdatum zugeordnet und mindern im Falle eines Verkaufs den realisierten Gewinn oder vergrößern den Verlust. Sie sind integraler Bestandteil der Kostenbasis.
Was geschieht mit meinem Freistellungsauftrag im Zusammenhang mit FIFO?
Der Freistellungsauftrag bezieht sich auf die Summe Ihrer steuerpflichtigen Kapitalerträge im Kalenderjahr. Wenn Sie durch die FIFO-Methode Gewinne realisieren, werden diese zu Ihren steuerpflichtigen Kapitalerträgen gezählt. Sobald die Summe Ihrer realisierten Gewinne den von Ihnen eingerichteten Freistellungsbetrag übersteigt, wird die darauf entfallende Kapitalertragsteuer fällig.
Sind ETFs, die ich im Rahmen eines Sparplans erworben habe, anders behandelt als einmalige Käufe?
Nein, grundsätzlich nicht. Auch bei ETF-Sparplänen greift das FIFO-Prinzip. Jeder einzelne Kauf im Rahmen des Sparplans hat ein eigenes Anschaffungsdatum und eigene Anschaffungskosten. Beim Verkauf werden die Anteile nach dem Prinzip „First In, First Out“ von den ältesten zu den neuesten Käufen zugeordnet.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Depotbank die FIFO-Methode korrekt anwendet?
Die meisten etablierten Depotbanken und Broker wenden die FIFO-Methode korrekt an und weisen die Anschaffungsdaten und -kosten in ihren Verkaufsabrechnungen aus. Es ist jedoch immer ratsam, die ausgegebenen Abrechnungen zu prüfen und gegebenenfalls eigene Aufzeichnungen mit den Angaben der Bank abzugleichen. Bei Unklarheiten sollten Sie direkt Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen.
Gilt FIFO auch für andere Anlageprodukte wie Aktien oder Anleihen?
Ja, das FIFO-Prinzip gilt generell für die Veräußerung von Wertpapieren in Deutschland, sofern keine andere Regelung ausdrücklich gesetzlich vorgesehen oder vom Anleger beantragt und vom Finanzamt genehmigt ist. Dies schließt Aktien, Anleihen, Fondsanteile und auch ETFs ein.